Aufgrund der Komplexität unseres Rechtssystems ist es nicht möglich, in allen Bereichen das notwendige Wissen und die Erfahrung für eine kompetente Bearbeitung zu haben. Auch ich habe mich daher auf einige Rechtsgebiete spezialisiert, auf denen ich Ihnen langjährige Erfahrung und umfassendes Wissen bieten kann.
Im Erbrecht berate ich Sie bei der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag, …) sowie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Ich berate und vertrete Sie bei Erbauseinandersetzungen. Aufgrund meiner Erfahrungen als Nachlasspflegerin und Testamentsvollstreckerin kann ich Ihnen auch bei vielen praktischen Fragen im Zusammenhang mit einem Erbfall Unterstützung bieten oder vermitteln, so z.B. auch bei der Erbenermittlung.
Im Beamtenrecht und Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes habe ich eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich in Verwaltungs- und gerichtlichen Verfahren vertreten. Die Erfahrungen aus meiner eigenen Tätigkeit im öffentlichen Dienst sind hierbei sehr hilfreich.
Im Familienrecht vertrete ich Mandanten in Scheidungsverfahren sowie bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Ich berate Sie auch beim Abschluss von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen.
Darüber hinaus berate und vertrete ich Sie auch in anderen Bereichen des Zivil- und Verwaltungsrechts.